Informationen zu unserem Schulgeld
Schulgeldordnung (Stand 09/2019)
Das Schulgeld besteht aus einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen - sozial gestaffelten - Erhöhungsbetrag.
1. Monatlicher Sockelbetrag:
1.1. Grundschule
a) erstes Kind: mtl. 99,00 EUR
b) zweites Kind: mtl. 68,00 EUR
c) drittes Kind: mtl. 46,00 EUR
d) viertes Kind: es wird kein Schulgeld erhoben
1.2. Realschule
a) erstes Kind: mtl. 114,00 EUR Verzicht: 48,00 EUR zu bezahlen: 66,00 EUR
b) zweites Kind: mtl. 83,00 EUR Verzicht: 35,00 EUR zu bezahlen: 48,00 EUR
c) drittes Kind: mtl. 61,00 EUR Verzicht: 25,00 EUR zu bezahlen: 36,00 EUR
d) viertes Kind: es wird kein Schulgeld erhoben
1.3. Werkrealschule
a) erstes Kind: mtl. 114,00 EUR Verzicht: 68,00 EUR zu bezahlen: 46,00 EUR
b) zweites Kind: mtl. 83,00 EUR Verzicht: 49,00 EUR zu bezahlen: 34,00 EUR
c) drittes Kind: mtl. 61,00 EUR Verzicht: 36,00 EUR zu bezahlen: 25,00 EUR
d) viertes Kind: es wird kein Schulgeld erhoben
2. Monatlicher Erhöhungsbetrag:
Zusätzlich zu dem Sockelbetrag wird ein sozial gestaffeltes Schulgeld erhoben, das sich sowohl nach dem Einkommen wie auch nach der Kinderzahl (unter 18 Jahren) einer Familie berechnet. Dieser Erhöhungsbetrag ist (einmal pro Familie) dem Sockelbetrag hinzuzurechnen und ermittelt sich wie folgt:
Der Gesamtbruttoverdienst (ohne Kindergeld) einer Familie teilt sich durch die Anzahl aller Familienmitglieder (einschl. Erziehungsberechtigter) und ergibt einen Richtwert. Anhand der nachfolgenden Tabelle wird dem Richtwert der jeweilige Erhöhungsbetrag zugeordnet.
Richtwert unter 300 EUR keine Erhöhung
Richtwert zwischen 300 und 400 EUR = Erhöhung 16 EUR
Richtwert zwischen 400 und 500 EUR = Erhöhung 26 EUR
Richtwert zwischen 500 und 600 EUR = Erhöhung 36 EUR
Richtwert zwischen 600 und 700 EUR = Erhöhung 52 EUR
Richtwert zwischen 700 und 800 EUR = Erhöhung 77 EUR
Richtwert zwischen 800 und 900 EUR = Erhöhung 103 EUR
Richtwert über 900 EUR = Erhöhung 128 EUR
Beispiel: Bruttofamilieneinkommen EUR 2.750,00 (ohne Kindergeld) und drei Kinder unter 18 Jahren in der Familie ergibt folgende Rechnung:
2.750,00 EUR geteilt durch 5 Personen in der Familie ergibt den Richtwert von EUR 550, das entspricht einem Erhöhungsbetrag von 36 EUR.
Alleinerziehende dürfen den Teiler um 1 erhöhen.
3. Reduzierungen
Individuelle Reduzierungen bis zum völligen Verzicht sind nach Absprache möglich.
4. Die Schule bietet den Eltern die Möglichkeit an, ein nach einem prozentualen Anteil am Haushaltseinkommen berechnetes Schulgeld zu zahlen, das 5% des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt.
5. Schuljahr
Das Schuljahr umfasst 12 Beitragsmonate. Es beginnt am 01. September und endet am 31. August.